Weitere Fördermöglichkeiten
Regionenarbeit Freistaat Sachsen
Richtlinie Internationale Zusammenarbeit des Freistaates Sachsen
Gefördert werden Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, Projekte zur Unterstützung der interregionalen Zusammenarbeit und Projekte zur Verbreitung des Europagedankens.
- Informationsveranstaltungen (wie Konferenzen, Seminare, Symposien, Workshops)
- Erfahrungs- und Informationsaustausch
- Kultur- und Sportveranstaltungen
- Begegnungen/Exkursionen von Kinder- und Jugendgruppen, Vereinen und Verbänden
- Erstellung und Verbreitung von Informationsmaterial
Grundlage ist die Richtlinie zur Förderung der interregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit sowie des Europagedankens vom 28. Februar 2019.
Weiterleitung zur Richtlinie vom 28. Februar 2019
Weiterleitung zu wichtigen allgemeinen Informationen zur Richtlinie
Antragsberechtigt sind:
- Gemeinnützige eingetragene Vereine, Verbände, Stiftungen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung
- Staatlich anerkannte freie Träger
- Sächsische Kommunalgemeinschaften der Euroregionen
- Gemeinden, Landkreise und staatlich anerkannte Religionsgemeinschaften
Kontakt
Formulare
Weiterleitung zum Antragsformular
Weiterleitung zum Auszahlungsantrag
Weiterleitung zum Verwendungsnachweis
Antragstellung erfolgt bei der LANDESDIREKTION SACHSEN.
Bitte beachten Sie:
Die Formulare sind am PC ausfüllbar (nach Download) im Adobe Acrobat Reader® oder online im Browser "Google Chrome". Bei anderen Browsern oder Plugins kann es zu Problemen kommen! Bitte Ausdrucken und Speichern nicht vergessen (am besten gleich zwei Mal!).