Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS

"Die Begegnungen der Menschen sind es, die das Zusammenwachsen in der Region im Wesentlichen ausmachen."

Der Start des neuen Kleinprojektefonds für die Jahre 2021 - 2027 ist da! Das neue Online-System zur Antragstellung für Kleinprojekte wurde am 14.11.2023 offiziell genehmigt und somit können wir ab sofort Anträge annehmen. 

Online-Antragssystem

Für die kommende Förderperiode stehen über 3 Mio Euro für Begegnungsprojekte zur Verfügung und das Förderverfahren wurde wesentlich vereinfacht. Eine komplizierte Abrechnung fällt durch die neu eingeführte Kostenpauschale weg.


Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch, per Mail oder persönlich für eine Erstberatung!

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen und auf neue Projekte!

Was ist der Kleinprojektefonds?

Der Kleinprojektefonds der EUREGIO EGRENSIS unterstützt grenzüberschreitende Begegnungsprojekte, sogenannte People-to-people-Projekte, die von einem deutschen und einem tschechischen Projektpartner gemeinsam geplant und umgesetzt werden.


Gefördert werden diese Vorhaben entlang der ganzen sächsisch-tschechischen Grenze im Rahmen des Programms Interreg Sachsen – Tschechien 2021-2027 und die Euroregionen Elbe/Labe, Erzgebirge/Krušnohoří, Neisse-Nisa-Nysa und EUREGIO EGRENSIS verwalten insgesammt 15,3 Mio EUR, die in Förderungen für Kleinprojekte fliessen. Diese Hilfe dient zur Stärkung der Vertrauensbildung und Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit.

Mit dem Kleinprojektefonds (KPF) soll die grenzübergreifende Kooperation in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens weiter intensiviert werden. Dies wird vor allem durch grenzübergreifende Begegnungsmaßnahmen ermöglicht.

Sie haben eine Projektidee? Dann wenden Sie sich an uns!

Die Bedingungen der Förderung sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds festgeschrieben.

Rückblick und ausgewählte Projekte der vergangenen Förderperiode 2015 - 2022 gibt es hier zum Nachlesen:

Förderbedingungen

WAS ist förderfähig?

Das Kleinprojekt und seine Aktivitäten müssen sich in die allgemeine Strategie des Kooperationsprogrammes einreihen und erkennbar einen Beitrag zur Erreichung des spezifischen Ziels „Aufbau gegenseitigen Vertrauens, insbesondere durch Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Bürgern“ leisten.

Mögliche Vorhaben:
  • Organisation und Durchführung von grenzübergreifenden Veranstaltungen (Workshops, Seminare, Konferenzen, Informationsveranstaltungen, Erfahrungsaustausche, Vernetzungstreffen, Wettbewerbe, Sport- und Kulturveranstaltungen)
  • Gruppenaustausche, insbesondere Austausch von Kinder-, Jugend-, Studenten- und Schülergruppen
  • Bildungsmaßnahmen inkl. Sprachmodule zur Erhöhung von Sprachkompetenzen
  • Projekte der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Begegnungen wie das Erstellen von mehrsprachigen Publikationen und Informationsmaterialien oder gemeinsamer Informations- und Kommunikationssysteme

WER ist förderfähig?

Begünstigte auf der deutschen Seite sind:

  • Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
  • Kommunale Gebietskörperschaften, deren Einrichtungen und Zusammenschlüsse
  • Sozialpartnerorganisationen, die keine Rechtspersönlichkeit besitzen, sofern ihre Vertreter befugt sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und finanzielle Haftung zu übernehmen
  • Europäischer Verbund für TerritorialeZusammenarbeit (EVTZ)

Begünstigte auf der tschechischen Seite sind:

  • Behörden und Organe der öffentlichen Verwaltung sowie durch sie errichtete und gegründete Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Berufsverbände, Kammern, Nichtregierungsorganisationen
  • Europäischer Verbund für TerritorialeZusammenarbeit (EVTZ)

Eine ausführliche Liste der möglichen Antragsteller auf tschechischer Seite: hier

WO muss das Projekt stattfinden?

Für die Förderung eines Kleinprojektes ist nicht entscheidend, ob der Partner seinen Sitz im Fördergebiet hat. Wichtig ist, dass die grenzübergreifenden Vorhaben ihre positive Wirkung im gemeinsamen Fördergebiet entfalten.

Das Fördergebiet umfasst folgende Landkreise:

Sachsen

Tschechien
Vogtlandkreis, Landkreis Zwickau, folgende Gemeinden und Städte
des Erzgebirgskreises: Aue-Bad Schlema, Bockau, Breitenbrunn, Eibenstock, Grünhain-Beierfeld, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach, Lößnitz, Raschau-Markersbach, Schneeberg, Schönheide, Schwarzenberg, Stützengrün, Zschorlau

Bezirk Karlovy Vary (Karlovarský
kraj): Gebiete der Kreise Karlovy
Vary, Sokolov und Cheb

WIE hoch ist die Förderung?

Bei erstmaligen Beantragung des Kleinprojektes ist die Förderung max. 80 % der Gesamtkosten, d.h. minimal 800,- EUR und maximal 20.000,- EUR. Es werden Projekte berücksichtigt, deren Gesamtkosten zwischen 1.000,- und 30.000,- EUR liegen. Bei wiederholter Antragstellung wird der Fördersatz um mindestens 10 % gekürzt.


Standardeinheitskosten

– Begegnungsprojekte mit nachweisbarer Teilnehmerzahl werden über Standardeinheitskosten mit einem festen Kostensatz finanziert.

Projekttyp

Kostensatz ab dem 1.2.2024

EUR/ Personentag

Veranstaltungen 53,- EUR
(Fort-)Bildungen 76,- EUR
Fachkonferenzen 105,- EUR

Die Standarteinheitskosten decken alle nötigen Ausgaben des Projekts ab. Für die Zwecke der Förderung werden keine weitere Kostennachweise vorgelegt. Die Höhe der Förderung richtet sich ausschließlich an der Teilnehmerzahl und Dauer der Veranstaltung.


Entwurfsbudget

– Begegnungsprojekte, bei denen man die Teilnehmerzahl nicht festlegen kann (öffentliche Veranstaltungen), werden über über einen Entwurfsbudget laut Kostenkatalog finanziert.

WAS muss ich beachten?

Planen Sie genügend Vorlaufzeit ein. Die Förderung wird durch den lokalen Lenkungsausschuss bewilligt und dieser trifft viermal im Jahr zusammen. Die Projekthauptaktivität darf erst danach stattfinden!

Die Förderung wird erst nach der Projektumsetzung und Abrechnung ausgezahlt.

WIE soll ich verfahren?

Die Antragstellung ist ausschließlich über unser Online-Antragsystem möglich.

Online-Antragsystem

WICHTIG: nutzen Sie bitte die Möglichkeit und lassen Sie sich von uns bei der Antragstellung beraten! Die Online-Antragstellung ist nicht kompliziert, es gibt dennoch ein paar Fehlerquellen, die klein erscheinen und ernsthafte Konsequenzen haben und unnötig zur Kürzung oder Ablehnung der Förderung führen können.

Die Bedingungen der Förderung sind im Gemeinsamen Umsetzungsdokument für den Kleinprojektefonds festgeschrieben.

Eine kurze Zusammenfassung finden Sie in dieser Präsentation:

  • Präsentation KPF

Schritt für Schritt

So gehen Sie vor um für Ihr Projekt eine Förderung bis zu 20.000 € zu beantragen:

Wichtige Fragen vor der Antragstellung

  1. Habe ich einen tschechischen Partner, der sich an der Projektvorbereitung und Durchführung aktiv beteiligt? → Falls noch nicht, können Ihnen unsere Mitarbeiter bei der Kontaktanbahnung behilflich sein. 

  2. Kann ich eine Teilnehmerliste vorlegen oder plane ich eine öffentliche Veranstaltung? → Diese Frage ist entscheidend für die Kostenplanung, ob die Standardeinheitskosten oder Entwurfsbudget zum Einsatz kommen.

  3. Wann will ich mein Projekt realisieren? → Drei bis Vier Monate Vorlaufzeit sind dringend notwendig.

  4. Habe ich eine Vorfinanzierung gesichert? → Die Förderung wird erst nach der Projektumsetzung und Abrechnung ausgezahlt, es kann einige Monate in Anspruch nehmen.

Beratung

WICHTIG: nutzen Sie bitte die Möglichkeit und lassen Sie sich von uns bei der Antragstellung beraten! Die Online-Antragstellung ist nicht kompliziert, es gibt dennoch ein paar Fehlerquellen, die klein erscheinen und ernsthafte Konsequenzen haben und unnötig zur Kürzung oder Ablehnung der Förderung führen können.

Die Ansprechpartner für die tschechischen Antragsteller sind Frau Olga Křížová und Herr Roman Stratil.

Die Ansprechpartnerin für die deutschen Antragsteller ist Frau Miroslava Dzianová.

Zusätzlich bieten wir regelmäßige Beratungsstunden an und laden zu Informationsveranstaltungen in der Region.

Antragstellung

  • Antragstellung erfolgt ausschließlich über unser Online-Antragssystem und ist laufend möglich. Sie werden auf eine externe Seite weitergeleitet. Bitte beachten Sie die Termine der Einreichfristen für einzelne Lokale Lenkungsauschüße. 

  • Lead-Partner-Prinzip: nur der Lead-Partner stellt den Antrag und kann Kosten geltend machen und Förderung erhalten. Entscheidend für die Antragstellung und die Zuordnung zu den Euroregionen ist der Ort der Projekthauptaktivität oder Sitz des Antragstellers.

  • Der Antrag wird in deutsch und tschechisch ausgefüllt.

  • Vor der Antragstellung sind keine Projektaktivitäten möglich!

  • Über die Förderung der beantragten Projekte entscheidet viermal im Jahr der Lokale Lenkungsausschuß. Eine Übersicht der Sitzungen des Lokalen Lenkungsausschusses mit Einreichfristen für die Anträge finden sie unter Terminen. Im Falle einer Förderzusage erhält der Lead-Partner anschliessend einen Zuwendungsvertrag.

Projektumsetzung

  • Nach Einreichung des Projektantrages kann auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden, die Hauptaktivität muss jedoch erst nach dem Lokalen Lenkungsausschuß stattfinden.

  • Vor Ort Kontrolle - die EUREGIO ist verpflichtet, bei einem bestimmten Teil der Projekte eine Vor-Ort-Kontrolle durchzuführen. Deshalb sind alle Lead-Partner verpflichtet mindestens 10 Arbeitstage im Vorraus schriftlich über die Durchführung von Veranstaltungen zu informieren und den Zugang für die Mitarbeiter*innen sicherzustellen.

  • Publizitätspflicht - während der Durchführung des Projektes sind die Publizitätsvorschriften der Europäischen Union zu beachten. Achtung! Es besteht die dringende Pflicht zum Anbringen deutlich sichtbarer EU- und Programmlogos und keines der weiteren Logos darf in der Abmessung größer sein als das EU-Logo! Weitere Details und Vorlagen finden Sie hier.

  • Zweisprachigkeit - alle Publikationen im Projekt müssen zweisprachig veröffentlicht werden.

  • Bei Projekten mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis muss der Originalvordruck der Teilnehmerliste verwenden werden!

Abrechnung und Auszahlung

  • Die Abrechnung erfolgt erst nach Abschluss der letzten Veranstaltung des Projektes! Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt im Erstattungsprinzip und ausschließlich nach Vorlage und Prüfung der Unterlagen. Bei Projekten mit Standardeinheitskosten wird der Abschlußbericht, die Teilnehmerliste, Fotonachweis, Fördernachweis vorgelegt. Alle Dokumente werden in digitaler Form eingereicht. An dem Abrechnungsprozess ist die Sächsische Aufbaubank (SAB) beteiligt.



Wichtige Termine

Fragen und Antworten

Was ist grundsätzlich nicht förderfähig?

- reine Sprachkurse, einsprachige Publikationen, touristische Publikationen zur Bewerbung des Gebietes als Tourismusregion oder parteipolitische Aktivitäten.

Brauche ich einen tschechischen Partner?

Ja, es ist zwingend notwendig mindestens einen tschechischen Partner zu haben. Er muss bei der Planung und Umsetzung des Kleinprojektes zusammenarbeiten und den Projektantrag mitunterschreiben. Zudem stellen die Projektpartner gemeinsames Personal zur Verfügung.

Wie werden die Projekte bewertet?

Die Zielerreichung und die Wirksamkeit der Projekte werden über Indikatoren gemessen.

Für ein Kleinprojekt ist mindestens ein festgelegter Outputindikator zur Messung der durch die Projektaktivitäten erreichten
Arbeitsergebnisse auszuwählen. Für jedes Kleinprojekt ist ebenfalls mindestens ein für das spezifische Ziel festgelegter Ergebnisindikator auszuwählen. Damit wird die Nachhaltigkeit der geförderten Kleinprojekte belegt.

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Bewilligte Projekte

Über das Projekt

Projekttitel: Kleinprojektefonds in der EUROREGIO EGRENSIS

EU-Förderung (EFRE): 3.827.000,00 €

Projektlaufzeit: 24.02.2023 - 31.12.2028

Kooperationspartner:

Lead partner: EUREGIO EGRENSIS AG Sachsen/Thüringen e.V.

Logo Interreg

Informationen für tschechische Antragsteller finden Sie hier.

Aktuelles zum Kleinprojektefonds


Wichtige Termine